Internationale Polizeikooperation unter Federführung des Bundeskriminalamtes
Zusammenarbeit des BKA-Vizepräsidenten als Interpol-Vizepräsident mit Polizeien aus Mitgliedsländern mit nicht rechtsstaatskonformen Praktiken, Verpflichtung der Interpol-Mitglieder auf Handeln im Geiste der Menschenrechtserklärung, Beendigung der Toleranz gegenüber Folterstaaten durch Suspendierung der Mitgliedschaft, Überprüfung der Polizeihilfe-Praxis in Bezug auf Einhaltung der Menschenrechte in den Empfängerländern, Angaben zum Einsatz polizeilicher Verbindungsbeamter und zur Datenübermittlung<br /> (insgesamt 42 Einzelfragen)