Internationale Absprachen zur Schonung bestimmter Kapitalarten auf der Passivseite von Banken im Rahmen der Rettungsmaßnahmen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Inwiefern ist die Aussage eines Sachverständigen in der Öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt-und der Versicherungsaufsicht am 27. Mai 2009 zutreffend oder nicht zutreffend, wonach im Rahmen des G20-Treffens in London internationale Vereinbarungen oder Absprachen getroffen worden seien, bestimmte Kapitalarten auf der Passivseite von Banken wie Fremdkapital oder Nachrangkapital im Rahmen von Rettungsmaßnahmen für Banken (wie etwa Bad Bank-Lösungen) zu schonen, zum Beispiel durch Verzicht auf debt-for-equity swaps?</span>