Interessenvertretung sinnvoll regeln - Lobbyismus transparent machen
Änderung der Geschäftsordnung und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften zur Einführung eines verbindlichen und öffentlichen Registers für Lobbyisten, Einzelvorgaben, Erstellung eines sanktionsbewehrten Verhaltenskodexes mit freiwilliger aber verbindlicher Unterwerfung und Vermerk im Registereintrag, Hinwirken auf vergleichbares Register auf EU-Ebene