Interesse von Geringverdienern an erhöhten Hartz-IV-Regelsätzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass ein Beschäftigter immer ein höheres Einkommen hat als derjenige, der nicht arbeitet und auf Fürsorgeleistungen zurückgreift und dies selbst dann der Fall ist, wenn der Arbeitende aufgrund des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes von bis zu 280 Euro bzw. 310 Euro monatlich (Erwerbstätige mit/ohne Kind) zu den so genannten Aufstockern zählt und somit auch eine niedrig entlohnte Kellnerin mit Kindern ein großes Interesse an höheren Hartz-IV-Regelsätzen, vor allem für ihre Kinder, hat?