Interesse der ehemaligen Gettoarbeiterinnen und Gettoarbeiter an einer pauschalen Entschädigungszahlung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung (Berichterstattung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2013, TOP 3 der 120. Sitzung), dass eine weitere pauschale Entschädigungszahlung aus Sicht der Betroffenen deren Interessen offenbar am wenigsten entspricht, und bis wann wird die Bundesregierung ein ihren Erkenntnissen entsprechendes Ergebnis für eine Lösung vorweisen können?