Intensivbettenförderung für Krankenhäuser während der COVID-19-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie haben sich die Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser nach § 21 Absatz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes für die Bereitstellung zusätzlicher intensivmedizinischer Betten während der Corona-Pandemie entwickelt (bitte nach abrechnungsberechtigten Meldefällen und durchschnittlichen Abrechnungssummen sowie nach tatsächlicher Bettenauslastung durch COVID-19-ITS-Fälle jeweils für den Bund und den Freistaat Thüringen in absoluten und prozentualen Zahlen ausweisen)?