Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestages in EU-Angelegenheiten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung für sich die sogenannte Integrationsverantwortung in Angelegenheiten der EU des Deutschen Bundestages, insbesondere welche Schwerpunkte legt sie im Hinblick auf das Spannungsfeld der umfassenden Geltung des Grundgesetzes und der Abgabe von Hoheitsrechten an die Europäische Union (vgl. zuletzt dazu nur BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2017, Az. 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15)?