Integrationskursplätze für nachrangig zugelassene Ausländer seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Integrationskursplätze wurden seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes für Ausländerinnen und Ausländer geschaffen, die gemäß § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nachrangig zur Teilnahme zugelassen werden können, und wie viele dieser Personen haben seitdem begonnen, an einem Integrationskurs teilzunehmen (bitte nach den in der genannten Vorschrift aufgeführten Gruppen aufschlüsseln)?