Verbesserung der Integration Schutzberechtigter in Gesellschaft und Arbeitsmarkt, insb. durch Erwerb der deutschen Sprache und berufliche Qualifizierung, nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns: Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM), Erleichterung des Zugangs zu Leistungen der Ausbildungsförderung, Zugang zu Leistungen für Langzeitarbeitslose, Pflicht zur Mitwirkung bei Integrationsmaßnahmen und leistungsrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in Abhängigkeit erbrachter Integrationsleistungen, Befristung des Teilnahmeanspruchs am Integrationskurs auf ein Jahr und Ausweitung der Verpflichtungsmöglichkeit zur Teilnahme, Rechtssicherheit für Geduldete während und nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung, befristete Wohnsitzzuweisung, einheitliche Regelung zur Entstehung der Aufenthaltsgestattung mit Ausstellung des Ankunftsnachweises, Begrenzung der Geltungsdauer einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers, effizientere Ausgestaltung der Prozesse im BAMF;<br /> Einfügung und Änderung versch. §§ von 7 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 18/8615 GESTA B069<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Entfallen des Erfordernisses der Lebensunterhaltssicherung betr. Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Erreichen der Regelaltersgrenze, einmalige Verlängerung der Duldung bei Ausbildungsabbruch, Nichtbestehen eines Rechtsanspruchs auf Duldung im Rahmen der Berufsausbildung bei bevorstehender Abschiebung, Verkürzung des Zeitraums der Geltungsdauer einer Verpflichtungserklärung für Altfälle von 5 auf 3 Jahre, Entfallen der Möglichkeit der Aufhebung der Wohnsitzregelung durch den Nachweis nicht nur vorübergehend angemessenen Wohnraums, redaktionelle Änderungen;<br /> Erneute Änderung versch. §§ Aufenthaltsgesetz