Integration des Solidaritätszuschlags in die Tarife von Einkommen- und Körperschaftssteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> Welche Vorteile hat nach Ansicht der Bundesregierung eine Integration des Solidaritätszuschlags in die Tarife von Einkommen- und Körperschaftsteuer im Vergleich zur derzeitigen Erhebung des Solidaritätszuschlags, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine solche Integration eine Steuererhöhung darstellen würde (bitte mit Begründung)?