Integration der im Koalitionsvertrag festgelegten zusätzlichen Aufgaben für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung angesichts des Berichts des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform der WSV die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgelegten zusätzlichen Aufgaben für die WSV (Wassertourismus, Natur- und Umweltschutz, Hochwasserschutz) zu integieren, insbesondere angesichts der Tatsache, dass diese Aufgaben zurzeit teilweise in Länder- bzw. kommunaler Zuständigkeit liegen?