Instrument der Pflichtenübertragung im Kreislaufwirtschaftsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass durch die im Referentenentwurf für das Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehene Streichung der unter Zustimmung des kommunalen Entsorgungsträgers bestehende Möglichkeit, auf Antrag die Entsorgungspflichten aus anderen als privaten Herkunftsbereichen an Dritte zu übertragen (§ 16 Absatz 2 des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes – KrW-/ AbfG), abgeschafft werden soll und damit kleinen und mittleren Unternehmen höhere Kosten entstehen, weil ihnen die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs genommen wird, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese steigenden Kosten zu vermeiden?