Institutioneller Rahmen der Abwehr von Cyberangriffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser (www.zdf.de/nachrichten/politik/vulkan-files-nancy-faeser-russland-hacker-cyberkrieg-100.htmlxtor=CS5-282), der zufolge das Bundeskriminalamt am besten für die Durchführung von aktiven Cyberabwehrmaßnahmen geeignet ist, und wann werden dazu die zwei von der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser angekündigten, geplanten Grundgesetzänderungen (www.rnd.de/politik/instrumente-fuer-den-kampf-im-internet-4FAVFJJM4VG2FD7F3NOGTH7MNM.html), wonach mit der einen Grundgesetzänderung das Bundeskriminalamt die Befugnis zur Gefahrenabwehr durch schwere Cyberangriffe erhalten und mit der anderen Grundgesetzänderung das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Zentralstelle im Bund-Länder-Verhältnis ausgebaut werden soll, vorgelegt?