Institutionalisierung der Förderung der Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass die Zuwendungen, welche die Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen aufgrund des erheblichen Bundesinteresses der Sektion "Deutscher Wettbewerb" (Antwort auf meine Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/11950) nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) seit rund 50 Jahren erhalten, trotz der fortwährenden Förderung nicht in eine institutionelle Förderung überführt werden, und wo sieht die Bundesregierung den Unterschied zu institutionell geförderten Projekten wie den Bayreuther Festspielen oder den Internationalen Filmfestspielen Berlin, wo die Internationale Kurzfilmtage Oberhausen für die Kurzfilmbranche nach meiner Auffassung dieselbe Strahlkraft haben, wie die Bayreuther Festspiele für Opernwelt oder die Berlinale für die Arthouse-Spielfilmbranche?