Instandhaltung der Wehre und Schleusen der Bundeswasserstraße Ilmenau
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kommt die Bundesregierung für Schäden an Häusern, der Uferrandbebauung und an privaten Fischbeständen auf, die durch das frühzeitige Ziehen der Nadeln der Wehre an der Bundeswasserstraße Ilmenau im Bereich zwischen Hoopte und Lüneburg-Stinthafen entstanden sind oder entstehen könnten, welches vor dem Hintergrund eines 25-jährigen Investitionsstaus für die Instandhaltung der Wehre und Schleusen der Ilmenau notwendig wurde (vgl. "Wenn das Wasser der Ilmenau knapp wird" unter www.lgheute.de), und wann wird die Bundesregierung den Renovierungsstau aufheben, um die Schleusen und Wehre an der Ilmenau zu sanieren, damit die Schiffbarkeit der Ilmenau von der Elbe bis nach Lüneburg wiederhergestellt wird?