Inspektion des russischen Marschflugkörpers SSC-8
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum nahm am 23. Januar 2019 der deutsche Militärattaché in Moskau nach meiner Kenntnis nicht an der Präsentation des sogenannten SSC-8-Flugkörpers bzw. des Raketenbehälters und der Abschussrampe teil, zumal die Klärung der Fähigkeiten dieses Systems im ureigensten Interesse Deutschlands ist?<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, das Angebot der russischen Seite – auch stellvertretend für die USA angesichts der Weigerung Washingtons – einer Vor-Ort-Inspektion unter der Bedingung aufzugreifen, dass vollumfängliche Inspektionsmaßnahmen, wie Datenübermittlung, Flugtest etc. gewährleistet sein müssen, und falls nein, bitte begründen?