Insourcing des Redaktionsstabs Rechtssprache in das Referat D A 1 im BMJ
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bleibt der etablierte Name "Redaktionsstab Rechtssprache" nach dem Insourcing des Redaktionsstabs Rechtssprache in das Referat DA1 (Bundesministerium der Justiz) erhalten, und geht mit dem Insourcing eine Veränderung des Aufgabenbereiches einher?<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung im Rahmen des Insourcings des Redaktionsstabs Rechtssprache die Anzahl der Stellen von ursprünglich neun Stellen beim Redaktionsstab Rechtssprache auf sechs Stellen im Referat D A 1 reduziert, und wie viele der neuen sechs Planstellen werden mit Linguisten besetzt?<br /> <br /> Wie gewährleistet die Bundesregierung nach dem Insourcing des Redaktionsstabs Rechtssprache, dass bei der gemäß § 42 Absatz 5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) festgeschriebenen Prüfung der sprachlichen Richtigkeit und Verständlichkeit eines Gesetzentwurfs die Vertraulichkeit des Gesetzentwurfs aus anderen Ressorts gewahrt bleibt, wenn die nach meiner Auffassung institutionelle Unabhängigkeit nicht mehr gegeben ist?