Insolvenzordnung (InsO) (G-SIG: 12020220)
<b>Bezug:</b> Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung siehe C86 <br><br><b>Inhalt:</b> Ablösung des veralteten Konkurs- und Vergleichsrechts durch ein modernes Insolvenzrecht, Verwirklichung der innerdeutschen Rechtseinheit durch Wegfall der in den neuen Bundesländern als Übergangsrecht geltenden Gesamtvollstreckungsordnung: Neugestaltung der Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung, Abweisung mangels Masse als Ausnahmeregel; Eigenverwaltung des Schuldners bei Einverständnis der Gläubiger und Beaufsichtigung durch einen "Sachwalter", Verzicht auf den Sachwalter in Kleinverfahren, z.B. über Arbeitnehmervermögen; Verschärfung des Anfechtungsrechts; Eigenbestimmung der Gläubiger über den Verfahrensablauf, insbesondere über eine eventuelle Unternehmenssanierung; Entscheidung der wirtschaftlich Betroffenen über einen "Insolvenzplan" (Sanierung/Liquidation) unter Wahrung eines Minderheitenschutzes; Beseitigung allgemeiner Konkursvorrechte im Liquidationsfall, Sicherung von Lohnrückständen der Arbeitnehmer durch das Konkursausfallgeld; Anpassung der Kreditsicherheiten an die Bedürfnisse des Verfahrens; Regelung des Sozialplans in Anlehnung an das Gesetz vom 20.2.1985; Durchführung eilbedürftiger, unvermeidbarer Betriebsänderungen durch den Insolvenzverwalter ohne vorherigen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat bei Erlaubnis des Arbeitsgerichts; Interessenausgleich zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat über den Kündigungsschutz, andernfalls besonderes Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht; Einräumung der Möglichkeit einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens; grundsätzliche Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren im Inland, aber auch Ermöglichung eines besonderen Schuldners u.a.m. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. Insolvenzregelung zum Erhalt des Unternehmens (Sanierung), Vollstreckungsverbot für Masseforderungen, Interessenausgleich und Kündigungsschutzregelungen zwischen Betriebsrat und Insolvenzverwalter, keine Zulassung von Insolvenzverfahren ohne Sachverwalter, Verfahrensvereinfachungen bei der Restschuldbefreiung und allgemeine Verfahrensvereinfachungen, Einfügung eines gesonderten Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Schuldbereinigungsplan, Wegfall des das internationale Insolvenzrecht betreffenden Teils. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Konkursrecht/Ablösung des veralteten Konkursrechts durch eine moderne Insolvenzordnung * Vergleichsordnung/Ablösung der veralteten Vergleichsordnung durch eine moderne Insolvenzordnung * Gesamtvollstreckungsordnung/Wegfall der GesO in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/Wegfall der Gesamtvollstreckungsordnung in den neuen Bundesländern * Sanierung/ Unternehmenssanierung im Insolvenzfall * Minderheit/ Minderheitenschutz im Insolvenzverfahren * Konkursausfallgeld/ Sicherung von Lohnrückständen durch das Konkursausfallgeld * Insolvenzsicherung/Regelung von Kreditsicherheiten im Insolvenzfall * Sozialplan gem.Betriebsverfassungsgesetz/Regelung des Sozialplans im Insolvenzfall * Kündigungsschutz für Arbeitnehmer/ Kündigungsschutz im Insolvenzfall * Schulden/Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens * Verbraucher/ Verbraucherinsolvenzverfahren mit Schuldenbereinigungsplan