Innovation und Chancen nutzen - Innovationsprinzip bei Gesetzgebung und behördlichen Entscheidungen einführen
Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) hinsichtlich ihrer Ausführungen zu Gesetzesfolgen, Definition von beabsichtigten Wirkungen und unbeabsichtigten Nebenwirkungen, obligatorische Abwägung von Chancen und Risiken in der Darstellung voraussichtlicher Gesetzesfolgen zur Berücksichtigung potentieller Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit Deutschlands, Erweiterung des Programms "Digitale Verwaltung 2020" mit dem Ziel der Implementierung des Innovationsprinzips in allen Verfahren der Gesetzgebung sowie im elektronischen Gesetzgebungsworkflow im Bund und in den Bundesländern