Innerstaatliche Definition des Begriffs "Feuchtgebiete"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung im Lichte des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 21. Dezember 2022, Rs. T-187/21, eine innerstaatliche Definition des Begriffs "Feuchtgebiete", in denen gemäß Anhang XVII, Spalte 2, Eintrag 63, Absatz 11 der am 16. Februar 2023 in Kraft getretenen REACH-Verordnung vom 25. Januar 2021 (ABl. L 24/19; ABl. L 137/22) das Mitführen oder Verschießen von bleihaltiger Munition verboten ist, für erforderlich, und wenn ja, welche Definition hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für sachgerecht?