Inkrafttreten von Teilen des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen mit ausschließlicher EU-Zuständigkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, dass Teile des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens, die in ausschließliche EU-Zuständigkeit fallen, bereits vor der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten in Kraft treten sollen (erfolgreicher vorheriger Ratifizierungsprozess vorausgesetzt), und welche Teile des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens fallen nach Kenntnis der Bundesregierung in die ausschließliche Zuständigkeit der EU?