Inklusive und menschenrechtsbasierte Strategie für den Katastrophenschutz
<br /> <br /> <br /> Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um eine menschenrechtsbasierte Strategie für den Katastrophenschutz in Deutschland, der inklusiv und für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein soll, entsprechend der Empfehlungen des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte "Katastrophenhilfe muss inklusiv sein" zu entwickeln (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Weitere_Publikatione n/Information_4_Katastrophenhilfe_muss_inklusiv_sein.pdf), und wie wurde diese Strategie beim sogenannten Warntag am 10. September 2020 umgesetzt?<br /> <br /> Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit ihrer Unterrichtung zum Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention unternommen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, an der gesamtgesellschaftlich bedeutungsvollen Aufgabe des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland an verantwortungsvoller Stelle mitzuwirken (Bundestagsdrucksache 18/9000), und wie groß ist die Zahl von Menschen mit Behinderung, die seit der Öffnung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) für Menschen mit Behinderungen durch die THWMitwirkungsrichtlinie vom 26. November 2014 für eine Mitarbeit beim THW gewonnen werden konnten?