Inklusion im Rahmen dreier BMZ-Sonderinitiativen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Auftrag gegebenen Maßnahmen der Durchführungsorganisationen wurden im Rahmen der drei BMZ-Sonderinitiativen "Sonderinitiative zur Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika und Nahost", "Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger" und "Sonderinitiative Flucht" inklusiv im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausgestaltet, wie es der Bundesminister Dr. Gerd Müller am 11. November 2014 beim Runden Tisch des BMZ zum Thema Inklusion gegenüber zahlreichen Vertretern und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft angekündigt hatte, wie mir berichtet wurde (bitte konkrete Maßnahmen/Vorhaben und Anteil am gesamten Finanzvolumen der einzelnen Sonderinitiativen nennen), und wie überprüft das BMZ die Umsetzung dieser Maßnahmen zur besseren Inklusion insbesondere bei der Sonderinitiative "EINEWELT ohne Hunger"?