Inhalt und Zielsetzung eines Gutachtens für den Afrikabeauftragten der Bundesregierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist es der Bundesregierung nicht möglich, auf wiederholte Nachfrage Inhalt und Zielsetzung eines Gutachtens zu nennen, das die Bundesregierung selbst für den Afrikabeauftragten der Bundesregierung, Günter Nooke, in Auftrag gegeben hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 60, Plenarprotokoll 19/82, S. 9619 sowie Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 104 auf Bundestagsdrucksache 19/8180), insbesondere eingedenk der Tatsache, dass Günter Nooke selbst das Gutachten kannte, er von der Bundesregierung als Teil derselben angesehen wird (siehe Antwort zu Nachfrage 2 auf meine Mündliche Frage 12, Plenarprotokoll 19/73, S. 8547) und somit Inhalt und Zielsetzung der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung der Fragen bekannt waren?