Inhalt eines Vermerks zum EU-Kommissions-Verordnungsentwurf zur grenzüberschreitenden Gewinnung elektronischer Beweismittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung in Sachen des EU-Kommissions-Verordnungsentwurfs zur grenzüberschreitenden Gewinnung elektronischer Beweismittel (E-Evidence) den Inhalt des Vermerks vom 31. Mai 2019, der am 8. Juli 2019 veröffentlicht wurde und vom BMJV erstellt worden sein soll (https://netzpolitik.org/2019/e-evidence-bundesregierung-fuerchtet-um-journalisten-und-klimaaktivisten/), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Inhalt dieses Vermerks für die weiteren Verhandlungen zum genannten Verordnungsentwurf einschließlich der sich auf ihn beziehenden Verhandlungen der EU und den USA?