Inhalt der außergerichtlichem Verhandlungen zum Anbauverbot für die Maissorte MON 810
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bzw. das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als nachgeordnete Behörde bereit erklärt, außergerichtlich mit der Firma Monsanto über das von Bundesministerin Ilse Aigner im April 2009 ausgesprochene bundesweite Anbauverbot für die Maissorte MON 810 bzw. die Klage Monsantos gegen dieses Anbauverbot zu verhandeln und das Gerichtsverfahren „ruhend“ zu stellen?<br /> <br /> Worüber genau soll verhandelt werden, und wie wird bei den Verhandlungen für Transparenz und für die Wahrung der gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Firma Monsanto höherrangigen Interessen der Verbraucher und des Umweltschutzes gemäß dem Vorsorgeprinzip gesorgt?