Ingewahrsamnahme von Personen gemäß § 39 Bundespolizeigesetz seit 2009
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen wurden seit 2009 gemäß § 39 Absatz 1 Nummer 1 des Bundespolizeigesetzes in Gewahrsam genommen, und in wie vielen von diesen Fällen gab es danach eine persönliche Anhörung des Betroffenen bei einem Richter im Sinne von § 40 Absatz 1 und 2 Satz 2 des Bundespolizeigesetzes in Verbindung mit § 420 Absatz 1 Satz 1 des Familienverfahrensgesetzes (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?