Infrastrukturelle Bedarfsdeckung der EC-Verbindung zwischen München und Zürich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gelangt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Ansicht, es sei eine bedarfsgerechte Infrastruktur hergestellt worden, wenn sich die Züge sehr häufig verspäten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 112 auf Bundestagsdrucksache 20/5289, Verspätungen; vgl. www.nzz.ch/schweiz/der-sbb-zug-von-zuerich-nach-muenchen-der-verspaetet-ist-ld.1683531) und die Schweiz, wie in der Ursprungsfrage ausgeführt (Frage 112 auf Bundestagsdrucksache 20/5289), einzelne Verbindungen aus dem Fahrplan streicht?