Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5132), dass es im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung "Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder" auch mit Blick auf das Ende des Förderzeitraums – trotz Bezugnahme in der Verwaltungsvereinbarung auf "verausgabte" Mittel (https://ganztagsschule.bildung-rp.de/rechtsanspruch-ganztag/beschleunigungsmittel.html) – auf die abgerufenen Bundesmittel ankommt und es daher grundsätzlich möglich ist, dass die abgerufenen Bundesmittel – aber noch nicht bis Ende des Förderzeitraums fertiggestellten Projekte damit nicht verausgabten Bundesmittel – für die Fertigstellung der Bauvorhaben genutzt werden können?