Informierung der Öffentlichkeit über die Kompromittierung von 16 Millionen E-Mail-Adressen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchem Zeitpunkt informierte das spätestens seit September 2013 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 18/459) über die Gesamtsumme der von Millionen von Bundesbürgern kompromittierten Adressen vollständig informierte Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik das federführende Bundesministerium des Innern als zuständige Aufsichtsbehörde über diesen Vorgang, und weshalb hat die Bundesregierung daraufhin nicht sogleich die Information der Öffentlichkeit über die kompromittierten E-Mail-Adressen von 16 Millionen Bundesbürgern veranlasst?