Informierung der Anwohner über geplante Verkäufe von Gewässern
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Inwieweit werden die Anwohner von Gewässern, die durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und die Bodenverwertungs-und -verwaltungs GmbH (BVVG) zum Kauf angeboten werden, über die Ausschreibung informiert, und wie ist diese Information bei der Ausschreibung des in der Nähe von Potsdam gelegenen Ketziner Havelarms durch die BIMA bei den Anwohnern in der Havelstraße, der Ulmenallee, dem Lilienweg und der Kurt-Schumacher-Straße ganz konkret erfolgt?</span>