Informationszugangsrechte für Bürgerinnen und Bürger (G-SIG: 11004597)
Akteneinsichtsrecht, Informationszugang im Umweltbereich: z.B. Einsichtnahme in die Wasserbücher in den Ländern Bremen, Hamburg, Hessen und Bayern, Datenzugang zu spezialgesetzlichen Bereichen (z.B. Atomgesetz, Abfallgesetz, Baugesetzbuch), regelmäßige Veröffentlichungen über die von Industrieanlagen ausgehenden Belastungen von Luft, Boden und Wasser, Schaffung eines für jedermann zugänglichen Umweltkatasters, Verhältnis zwischen Akteneinsichtsrecht (z.B. im Umweltbereich) und Datenschutz (EG-Richtlinie BRD 38/89), Schutz der Öffentlichkeit vor ungerechtfertigter Informationsverweigerung durch die Verwaltung; Akteneinsichtsrecht des Abgeordneten, Schaffung eines Bürgerbeauftragten des Deutschen Bundestages