Informationstechnisch gestützte Ausnutzung von Sozialkontakten Verdächtiger im Bereich der strafrechtlichen Ermittlung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hält es die Bundesregierung für problematisch, zu Zwecken der Strafverfolgung Ermittlungsmethoden einzusetzen, bei denen der Zielperson durch Nutzung informationstechnischer Systeme vorgetäuscht wird, eine existierende, ihr bekannte Person zu sein, um durch das gezielte Ausnutzen kommunikativer Vertraulichkeit Erkenntnisse zu erlangen oder den Zielpersonen gezielt zu entlocken?