Informationsrechtliche Behandlung von Tweets der Bundespolizei bzw. des BKA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stellen die Twitter-Accounts der Bundespolizei oder des Bundeskriminalamtes bzw. das Twittern der dortigen Social-Media-Abteilungen aus Sicht der Bundesregierung eine informatorische Handlung der Polizei dar und sind damit unzweifelhaft dem Staat zuzurechnen, und inwiefern liegt aus Sicht der Bundesregierung ein Eingriff in die Informationsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) oder in den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 GG vor, wenn Nutzerinnen und Nutzer blockiert werden, neue Tweets des polizeilichen Accounts (etwa im Falle einer polizeilichen Lage oder einer Demonstration) also nicht mehr automatisch in Echtzeit, sondern höchstens "händisch" nach Aufrufen und Neuladen der Twitter-Webseite empfangen werden können?