Informationsquellen im Rahmen der endverwenderbezogenen Prüfungen von bestimmten Dual-Use-Gütern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Von welchen Stellen hat das BMWi im Rahmen der endverwenderbezogenen Prüfungen nach der Dual-Use-Verordnung für die in der Antwort auf meine Mündliche Frage 64 auf Plenarprotokoll 19/226 genannten Dual-Use-Güter Informationen herangezogen (bitte nicht generell, sondern genau auf die in der genannten Antwort erwähnten Fälle zugespitzt), und kann das BMWi für diese Fälle die einschlägigen Teile der Gesamtbewertung und -dokumentation den Abgeordneten vor dem Hintergrund eines von mir in Auftrag gegebenen Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages doch noch über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung stellen (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 63 auf Bundestagsdrucksache 19/30798 und Gutachten mit dem Aktenzeichen WD 3 – 3000 – 101/21, https://kotting-uhl.de/site/wp-content/uploads/2021/07/WD-3-101-21.pdf, S. 6 – die Bundesregierung darf die Einsicht in der Geheimschutzstelle nur dann verweigern, wenn die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages die Geheimhaltung nicht ermöglicht und sollte dies begründen können)?