Informationen zur Härtefallprüfung bei Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche der vom Auswärtigen Amt in Aussicht gestellten Maßnahmen zu korrekten Informationen zur Härtefallprüfung bei Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/25900) wurden inzwischen vollständig umgesetzt (bitte detailliert darlegen und beispielsweise eingehen auf: Aktualisierung der Webseiten und Merkblätter der Auslandsvertretungen, Veröffentlichungen eines überarbeiteten Flyers des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Aktualisierung und Veröffentlichung des Visumhandbuchs), und wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bei Deutsch-Prüfungen des Goethe-Instituts im Ausland im Jahr 2020 den Test "Start Deutsch 1" im Rahmen des Ehegattennachzugs bestanden bzw. nicht bestanden (bitte auch nach den zwölf relevantesten Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?