Informationen zu bekannten IS-Chefanwerbern in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Informationen liegen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Falle des unter dem Namen "Abu Walaa" bekannten ISChefanwerbers in Deutschland vor (z. B. über die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, Fragen der Legalität des Grenzübertritts, die Durchführung eines Asylverfahrens und etwaige Entscheidungen über Asylanträge, Maßnahmen der Rückkehrförderung und des Rückkehrmanagements, über den interbehördlichen Austausch gemäß Nummer 42a der Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen (MiStra) über Straf- und Ermittlungsverfahren, und weitere personenbezogene, sicherheitsrelevante Erkenntnisse; vgl. Westdeutsche Allgemeine Zeitung (2022): ISChefanwerber: Urteil gegen NRW-Unterstützer bestätigt; www.waz.de/staedte/dortmund/is-chefanwerber-urteil-gegen-nrw-unterstuetzer-bestaetigt-id236408699.html), und wird die Bundesregierung mit sämtlichen nach gesetzlichen Vorgaben mit diesen Vorgängen befassten Behörden aller Systemebenen einen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft u. a. nach § 17 Absatz 1 Nummer 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), bei Vorliegen einer solchen, und nach Ende der Haftstrafe eine Rückführung dieser Person forcieren?<br /> <br /> Welche Informationen liegen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Falle des unter dem Namen Boban S. bekannten IS-Chefanwerbers in Deutschland vor (z. B. über die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, Fragen der Legalität des Grenzübertritts, die Durchführung eines Asylverfahrens und etwaige Entscheidungen über Asylanträge, Maßnahmen der Rückkehrförderung und des Rückkehrmanagements, über den interbehördlichen Austausch gemäß Nummer 42a der Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen (MiStra) über Straf- und Ermittlungsverfahren, und weitere personenbezogene, sicherheitsrelevante Erkenntnisse; vgl. Westdeutsche Allgemeine Zeitung (2022): IS-Chefanwerber: Urteil gegen NRW-Unterstützer bestätigt; www.waz.de/staedte/dortmund/is-chefanwerber-urteil-gegen-nrw-unterstuetzer-bestaetigt-id236408699.html), und wird die Bundesregierung mit sämtlichen nach gesetzlichen Vorgaben mit diesen Vorgängen befassten Behörden aller Systemebenen einen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft u. a. nach § 17 Absatz 1 Nummer 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), bei Vorliegen einer solchen, und nach Ende der Haftstrafe eine Rückführung dieser Person forcieren?