Informationen über das Joint Interagency Counter Trafficking Center (JICTC) der US-Behörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist es der Bundesregierung gelungen, Details über das Joint Interagency Counter-Trafficking Center (JICTC) in Erfahrung zu bringen, das nach Auffassung der US-Regierung als "ziviles Gefolge im Sinne des NATOTruppenstatuts" einzuordnen ist, dies aber von der Bundesregierung mangels Zuarbeit und wegen erst später erfolgter Unterrichtung durch die US-Regierung nicht überprüft werden konnte und wozu deshalb um weitere ausführliche Informationen gebeten wurde (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11540), und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung, wie in der Antwort dargelegt, seit dessen Errichtung "anlassbezogen" und "im Rahmen der vertrauensvollen deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit" über das JICTC ausgetauscht, womit ihr mittlerweile also mehr zu "konkreten Maßnahmen des JICTC seit dessen Einrichtung" (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10, 17 und 21 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11540) oder die Kooperation mit dem AFRICOM bekannt sein dürfte, das ebenfalls "über zivile Mitarbeiter" anderer Behörden verfügt?