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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-297661

Informationen des Bundeskriminalamts zur Eigentumskriminalität im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/1364 unter anderem mitgeteilt, dass dem Bundeskriminalamt keine Informationen im Sinne der Fragestellung &ndash; also Meldungen der Länderpolizeien über Eigentumsdelikte im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Sommer 2021 an das Bundeskriminalamt gemäß § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) &ndash; übermittelt worden sind, obwohl die Landesregierung Nordrhein-Westfalens in ihrer Antwort auf die Große Anfrage 2 der Fraktion der AfD auf Landtagsdrucksache 18/3080 nun mitteilt, dass die "Polizei NRW [...] dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle gemäß § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) [...] unter Zugrundelegung der bundeseinheitlichen Bereitstellungskriterien 37 relevante Vorgänge im Deliktsbereich der Eigentumskriminalität im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe über den polizeilichen Informations- und Analyseverbund bereit[stellte, d. Verf.]" (Landtagsdrucksache 18/3080, S. 15; online im Internet: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-3080.pdf), und wie bewertet das Bundeskriminalamt als "Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei", die "die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung" (§ 2 Absatz 1 BKAG) zu unterstützen hat, diese Eigentumsdelikte im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe?