Informationen der Bundeskanzlerin zur Bereitschaft der USA zu einem No-Spy-Abkommen im August 2013
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit trifft es zu, dass die Bundeskanzlerin, bevor sie am 12. August 2013 den damaligen Kanzleramtsminister Ronald Pofalla öffentlich verkünden ließ, die US-Seite habe "den Abschluss eines No-Spy-Abkommens angeboten" (siehe Pressestatement des Kanzleramtsministers Ronald Pofalla nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12. August 2013), durch einen ihr persönlich vorgelegten Aktenvermerk darüber informiert war, dass allenfalls einzelne US-Geheimdienstmitarbeiter sich für Gespräche über dieses Thema offen erklärt hatten, dass aber weitergehende deutsche Bemühungen bei der allein dafür zuständigen US-Administration um ein Angebot – also die Abgabe einer Erklärung, ein solches Abkommen verhandeln oder gar abschließen zu wollen – erfolglos geblieben waren sowie selbst auf Außenministerebene bis unmittelbar vor jenem Tag erfolglos blieben (vgl. SZ-ONLINE vom 27. Mai 2015), und wie ist angesichts dieses gegebenenfalls bestehenden Wissens der Bundeskanzlerin die kürzliche Behauptung des Regierungssprechers Steffen Seibert zu erklären, Ronald Pofalla habe damals "nach bestem Wissen und Gewissen" der Bundesregierung informiert, die USA hätten ein solches Abkommen angeboten?