Information der Öffentlichkeit bei Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Lebensmittel (G-SIG: 11000651)
Gültigkeit der Allgemeinen Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden, dem BMJFFG und dem Bundesgesundheitsamt in Dringlichkeitsfällen, Zentralisierung der Bewertung, Entscheidung und Information der Öffentlichkeit; Verzögerungen im Hinblick auf den Gesundheitsschutz