Information der Länder über die angekündigten zusätzlichen Mittel für Beratungsnetzwerke sowie Bedingungen für eine Mittelbewilligung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Länder über die Bereitstellung der von der Bundesministerin Dr. Kristina Schröder in ihrer Rede am 24. November 2011 im Deutschen Bundestag angekündigten zusätzlichen Mittel für die Beratungsnetzwerke in Höhe von 800 000 Euro informieren, und woher stammen diese Mittel?<br /> <br /> An welche inhaltlichen Bedingungen war die Bewilligung von Mitteln aus den 800 000 Euro, die das BMFSFJ im Sommer dieses Jahres für die Beratungsnetzwerke zusätzlich bereitgestellt hat, geknüpft?