Information der Bürger über die laut Personalausweisgesetz nicht verpflichtende Hinterlegung des Personalausweises
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie werden die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, dass von ihnen laut § 1 Absatz 1 Satz 3 des Personalausweisgesetzes nicht verlangt werden darf, ihren Personalausweis „zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben“, und welcher Umgang wird ihnen mit entsprechenden Verlangen vorgeschlagen, die in Hotels oder bei Kontrollen insbesondere im Ausland, aber auch im Inland, gang und gäbe sind?