Infektionsschutz bei Bundeswehrsoldaten außerhalb ihrer Dienstausübung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird § 54a Absatz 1 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes durch die Bundeswehr betreffend Soldaten außerhalb ihrer Dienstausübung, umgesetzt, und welche Konsequenzen hat dies für die Soldaten?