Individuell fördern und regional gestalten - Handlungsfreiheit der Arbeitsgemeinschaften stärken (G-SIG: 16011826)
Stärkung der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) durch Dezentralisierung und Neuordnung der Rahmenbedingungen im SGB II; vollständige Personalhoheit und vollständige Kontrolle über das Eingliederungsbudget, Schärfung der gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; Verantwortung des Bundes für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausschließlich im Rahmen von Zielvereinbarungen, kein Controlling und keine steuernden Eingriffe der BA mehr, verbleibende Zuständigkeiten; Beiräte bei den ARGEn jetzt verpflichtend, Besetzung, Aufgaben; Freiheit bei Vergabeverfahren zur Ermöglichung nachhaltiger Integrationsprogramme statt bundesweiter wettbewerbsrechtlicher Ausschreibung, Überarbeitung oder Ersetzung der Software A2LL; Bonus-Malus-System bei Zielvereinbarungen, transparentes Benchmarking und Best-Practice-Beispiele <p> </p>