Indikatoren für notwendige Naturschutzmaßnahmen beim Bau von Verkehrsprojekten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Indikatoren entscheidet die Bundesregierung, ab wann eine Naturschutzmaßnahme beim Bau von Verkehrsprojekten „überzogen“ ist, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Frage 106 auf Bundestagsdrucksache 17/702 formuliert, und nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung bei Verkehrsbauprojekten über den Status der Schutzwürdigkeit einzelner Tier- oder Pflanzenarten?