Inbetriebnahme von Verstärkerantennen am Nord-Ostsee-Kanal angesichts einiger Abschnitte mit eingeschränkter Mobilfunkabdeckung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vor dem Hintergrund, dass nach Feststellung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (siehe Hamburger Abendblatt vom 9. Juli 2016, Seite 9) am Nord-Ostsee-Kanal es einige Abschnitte mit eingeschränkter Mobilfunkabdeckung gibt, frage ich nach, mit welchen Maßnahmen (bitte unter Angabe des Zeitpunkts) sichergestellt werden soll, dass die 2011 eingesetzten Verstärkungsantennen in Betrieb gehen können bzw. welche anderen Maßnahmen stattdessen werden sollen, um die eingeschränkte Mobilfunkabdeckung auf den Schiffen bei Havarie- oder anderen Notfällen zu beheben?