Inbetriebnahme des französischen Atomkraftwerks Flamanville 3
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass es sich bei der geplanten Inbetriebnahme des französischen Atomkraftwerks Flamanville 3 trotz der zwischenzeitlich festgestellten regelwerkswidrigen Materialmängel im Deckel und in der Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters um eine wesentliche Änderung des Neubauvorhabens handelt (bitte mit Begründung; zur Regelwerkswidrigkeit vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 25 auf Plenarprotokoll 18/99, Anlage 20), und hat sie die zuständige französische Aufsichts- und Genehmigungsbehörde Autorité de sûreté nucléaire (ASN) ersucht – oder plant sie, dies zu tun –, zumindest noch eine formale grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung bezüglich einer Inbetriebnahme trotz regelwerkswidriger Materialmängel in der Kernkomponente des Kraftwerks durchzuführen und sich nicht mit dem jetzigen – meines Erachtens demgegenüber minderwertigen und eingeschränkten – Onlinekommentierungsangebot zu begnügen (bitte begründen)?