Inbetriebnahme des Atommüllendlagers im Schacht Konrad im Jahr 2022
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die offenbar auf Angaben der ehemaligen privaten Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) basierende Aussage (www.endlager-konrad.de/Konrad/DE/themen/umbau/umbaudauer/umbaudauer.html) der jetzigen Vorstandsvorsitzenden der staatlichen Bundesgesellschaft für Endlagerung, Ursula Heinen-Esser, die laut (www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/So-haben-Sie-das-Atommuell-Lager-Asse-noch-nie-gesehen die Inbetriebnahme des geplanten dauerhaften Atommülllagers im Schacht Konrad für 2022 "fest im Blick" habe, vor dem Hintergrund, dass Vertreter der damaligen Aufsicht im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bzw. jetzt des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wiederholt den Termin 2022 ausdrücklich als "nicht belastbar" (z. B. www.deutschlandfunkkultur.de/endlager-suche-schacht-konrad-soll-es-richten.1001.de.html?dram:article_id=304119) bezeichnet haben, und welche neuen Kenntnisse hat die BGE, dass dieser Termin eingehalten werden könnte?