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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-271749

Inbetriebnahme des Abschnitts 9.1 der Rheintalbahn ohne Umsetzung geplanter Lärmschutzmaßnahmen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Inbetriebnahme des Abschnitts 9.1 der Rheintalbahn (Schliengen-Eimeldingen) im Jahr 2012, ohne dass die im Planfeststellungsbeschluss von 2002 vorgegebenen und im Jahr 2018 gutachterlich bestätigt notwendigen Lärmschutzmaßnahmen (www.badische-zeitung.de/schallschutz-doch-wann--160965075.html) in der verlängerten Unterführung in Eimeldingen umgesetzt wurden, und bis wann plant die Bundesregierung, die Deutsche Bahn AG auf die Erfüllung aller im Planfeststellungsbeschluss geregelten Nebenbestimmungen zu verpflichten (bitte für jede noch offene Nebenbestimmung separat aufführen)?